In der Anklageschrift ist ein Deliktsbetrag von CHF 17‘750.00 aufgeführt; folglich wurden die zwischen dem 14.03.2013 und dem 22.02.2016 erfolgten Überweisungen von E.________ auf die Konti des Beschuldigten addiert. Der zweite Vertrag zwischen E.________ und dem Beschuldigten lautet aber auf CHF 20'000.00 und beide Beteiligten sind relativ unpräzise in ihren Aussagen, wie viel Geld E.________ denn nun effektiv beim Beschuldigten angelegt hatte.