Dieser brachte dem Beschuldigten grosses Vertrauen entgegen und übergab ihm gestützt auf dieses Vertrauensverhältnis Geld zur Investition an der Börse. A.________ leistete in der Folgezeit immer wieder angebliche Rück- bzw. Renditezahlungen, was das Vertrauen von E.________ in angeblich gewinnbringende Anlagen weiter verstärkte und ihn zu neuen Investitionen veranlasste, bis diese die angeklagte Gesamtsumme von CHF 17‘750.00 erreichten. Wie hoch das Total der Rückzahlungen war, konnten jedoch weder der Beschuldigte noch E.________ beziffern, so dass dies beweiswürdigend offengelassen wird. Dass der Beschuldigte gerade E.__