_ in finanziellen Angelegenheiten überlegen gewesen zu sein und macht geltend, dieser habe ein besseres Wissen in Finanz- und Börsenangelegenheiten gehabt als er selber. Beweismässig zu klären ist sodann, wie viel Geld E.________ dem Beschuldigten insgesamt anvertraute und in welcher Höhe Rückzahlungen vom Beschuldigten an E.________ flossen. 10.4 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zu würdigenden Beweismittel – die Strafanzeige vom 3. Januar 2017 (pag. 04 003 001 ff.), den ersten Vertrag vom 12. März 2013 (pag. 05 001 056), den zweiten Vertrag vom 18. Juli 2014 (pag.