_, T.________, liiert war. Der Beschuldigte ist auch geständig, die Gelder von E.________ abredewidrig verwendet und die erstellen Vermögensübersichten frei erfunden zu haben. 10.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Nachdem der Beschuldigte selber ein solches lange nicht bestritten hatte, macht die Verteidigung im Berufungsverfahren geltend, der Beschuldigte habe kein enges Verhältnis zu E.________ gehabt (vgl. die Ausführungen von Rechtsanwältin B.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag.