_ versetzte E.________ durch falsche Angaben und Zusicherungen in die irrige Annahme, sein Kapital würde sicher und gewinnbringend angelegt und veranlasste ihn dazu, ihm folgende Geldbeträge zu überweisen: 14.03.2013 CHF 3‘000.00, 01.07.2013 CHF 3‘000.00, 25.11.2013 CHF 3‘000.00, 09.01.2014 CHF 750.00, 11.03.2014 CHF 3‘000.00, 27.05.2014 CHF 3‘000.00, 22.02.2016 CHF 2‘000.00. In selbst erstellten Vermögensübersichten wies er die angeblichen von ihm getätigten Investitionen und angeblich erzielten Gewinne wahrheitswidrig aus.»