05 001 109]). Die Tatsache, dass das Konto auf ihren eigenen Namen lautete, erklärt zusätzlich, weshalb sie sich in Sicherheit wiegte. Nichts anderes geht zudem aus dem Umstand hervor, dass der Beschuldigte sie nicht etwa drängte, eine grosse Summe zu investieren, sondern ihr vielmehr noch riet, sich zu überlegen, wie viel Geld sie auf die Seite legen und für Ferien und private Ausgaben ausgeben wolle (vgl. pag. 05 002 003 Z. 88 ff. sowie die hiervor bereits erwähnte Grafik «Anlageberatung [Verteilung des Vermögens]» [pag. 05 001 109]). Aus der Warte von D.