Dass sie dem Beschuldigten, welchen sie erst seit wenigen Monaten und auch nur flüchtig kannte, eine derart hohe Geldsumme anvertraute, ist aus den folgenden Gründen dennoch erklär- und nachvollziehbar. Zunächst ist die Art und Weise, wie sich D.________ und der Beschuldigte kennen lernten zentral für das Vertrauen, welches sie sofort in ihn hatte – die beiden lernten sich im «Sportler- Umfeld» eines Volleyball-Lagers in der Türkei kennen, wo sie ihrer gemeinsamen Passion, dem Volleyballsport, nachgingen (vgl. dazu auch die bezeichnenden Aussagen von D.________ in der Einvernahme vom 13. Januar 2016 [pag. 05 002 003 Z. 66