(vgl. pag. 05 002 005 Z. 143 f.: «Wenn ich zurück schaue, habe ich mich viel zu wenig damit befasst, aber es war mir einfach nicht bewusst.», pag. 05 002 005 Z. 151 f., wonach sie nichts vom Vermögensverwaltergeschäft verstehe, pag. 05 002 005 Z. 155 f., wonach sie zuvor etwa CHF 5'000.00 auf ihrem Konto gehabt habe und ab etwa Januar 2012 dann plötzlich so viel Geld, vgl. auch pag. 05 002 008 Z. 244, Z. 255 f., pag. 18 192 Z. 42 ff., pag. 18 193 Z. 48 ff.). Dass sie dem Beschuldigten, welchen sie erst seit wenigen Monaten und auch nur flüchtig kannte, eine derart hohe Geldsumme anvertraute, ist aus den folgenden Gründen dennoch erklär- und nachvollziehbar.