Diese sind zwar erstellt, doch für den Anlageentscheid von D.________, die keinen der anderen Geschädigten gekannt hatte und daher auch nichts von solchen Handlungen des Beschuldigten mitbekommen haben könnte, waren sie irrelevant, daher ist an dieser Stelle nicht näher darauf einzugehen. In Bezug auf Lemma h kann unter Hinweis auf den Revisionsbericht und die damit grundsätzlich übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten festgehalten werden, dass er das Geld von D.________ wie angeklagt für die Rückzahlung fälliger Schulden, für eigene risikoreiche Transaktionen und die Tilgung von Kreditraten und damit ganz offenkundig abredewidrig verwendete.