Es handelt sich bei ihr um eine intelligente, gut ausgebildeten [recte: ausgebildete] Frau, die jedoch bis zu ihrer Scheidung Ende 2011 [recte: und damit bis zu ihrer Scheidung] nie über grössere Geldmengen verfügt hatte. D.________ gab unumwunden zu, den Beschuldigten erst rund zwei Monate vor dem Abschluss des Vertrags in einem Trainingslager kennengelernt zu haben und nicht sehr viel über ihn zu wissen, zudem keine Abklärungen getätigt zu haben. Sie schilderte nachvollziehbar, wie A.______