Vertraglich vereinbart wurde, dass diese Summe für drei Jahre investiert werden solle und ein Mindestzins von 2,28% garantiert sei. Bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses hatte D.________ auf Geheiss des Beschuldigten bei der AB.________ (AG) ein Konto auf ihren Namen eröffnet, auf das sie dann Valuta 12.06.2012 die CHF 500‘000.00 überwies. Sie stellte ihm die Online-Zugangscodes für das Konto abmachungsgemäss zur Verfügung, worauf er innerhalb von nur 30 Tagen seit der Überweisung rund CHF 450‘000.00 und folglich 90% der ihm anvertrauten Summe auf eigene Konti transferierte. Er bezahlte damit insbesondere drängende Schulden.