Zwar behauptete der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung plötzlich, er habe den Vertrag rückdatiert und D.________ zugeschickt, nachdem er das Geld erhalten habe und eigentlich habe er gar keinen Vertrag machen müssen, habe dies aber dennoch getan, weil er ihr Geld habe zurückzahlen wollen. Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu den glaubhaften Aussagen von D.________, wonach sie sich zur Unterzeichnung des Vertrags ge-