D.________ und der Beschuldigte, die sich im April 2012 in einem Volleyball-Trainingslager in der Türkei kennen gelernt hatten, schlossen am 01.06.2012 einen Vertrag über die Verwaltung einer Investitionssumme von CHF 500‘000.00 ab. Zwar behauptete der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung plötzlich, er habe den Vertrag rückdatiert und D.________ zugeschickt, nachdem er das Geld erhalten habe und eigentlich habe er gar keinen Vertrag machen müssen, habe dies aber dennoch getan, weil er ihr Geld habe zurückzahlen wollen.