(Fonds) sicher angelegt. Unbestritten ist auch, dass der Beschuldigte die ihm von D.________ anvertrauten CHF 500'000.00 in den ersten 30 Tagen nach dem Zahlungseingang auf das Konto bei der AB.________ (AG) grossmehrheitlich, konkret im Umfang von CHF 450'210.00 (entsprechend 90% der anvertrauten Gelder), auf seine Privatkonti überwies. Und ebenfalls, dass er das Geld einerseits dazu verwendete, um anderweitige Schulden zurückzuzahlen, und andererseits, um es an der Börse zu investieren oder um zu wetten, es mithin abrede- und zweckwidrig verbrauchte.