ein Konto auf ihren Namen eröffnet, auf welches sie dann Valuta 12. Juni 2012 die CHF 500'000.00 überwies und von welchem sie dem Beschuldigten die Online- Zugangscodes abmachungsgemäss zur Verfügung stellte. Der Beschuldigte bestreitet nicht, eine Investition in den Immobilien-Fonds (AS.________ (Fonds)) nie ernsthaft in Betracht gezogen zu haben und auch nicht, den angeblich von der AB.________ (AG) stammenden Beleg (pag. 04 002 008) gefälscht zu haben, um D.________ glauben zu machen, ihre Investition sei im AS.________ (Fonds) sicher angelegt.