In der Folge schlossen D.________ und der Beschuldigte einen Vertrag über die Verwaltung einer Investitionssumme von CHF 500'000.00 ab. Vertraglich wurden eine dreijährige Investition des Betrages sowie ein garantierter Mindestzins von 2.28% vereinbart. Bereits vor Vertragsabschluss hatte D.________ auf Anweisung des Beschuldigten hin bei der AB.________ (AG) Bank AG ein Konto auf ihren Namen eröffnet, auf welches sie dann Valuta 12. Juni 2012 die CHF 500'000.00 überwies und von welchem sie dem Beschuldigten die Online- Zugangscodes abmachungsgemäss zur Verfügung stellte.