29 9.2 Unbestrittener Sachverhalt D.________ und der Beschuldigte lernten sich unbestrittenermassen im April 2012 in einem Beach-Volleyball-Trainingslager in der Türkei kennen. Nach der Rückkehr in die Schweiz standen die beiden via WhatsApp in Kontakt und erzählte D.________ dem Beschuldigten, dass sie aufgrund ihrer Scheidung zu Geld gekommen sei, bisher jedoch noch nie Geld gehabt und sich auch noch nie damit befasst habe. In der Folge schlossen D._____