j verfügte im Zeitpunkt der Geldübergaben über ein durchschnittliches Monatseinkommen von lediglich ca. CHF 3‘800.00, war hoch verschuldet und somit weder in der Lage noch willens, die Vermögenswerte zurückzuzahlen, so dass die Rückzahlungsforderungen der Geldgeber bereits im Zeitpunkt der Auszahlung erheblich gefährdet und infolgedessen in ihrem Wert wesentlich herabgesetzt waren; k verschaffte sich durch die Vermögenswerte ein regelmässiges Einkommen für die Finanzierung seines Lebensunterhalts.»