28 a sicherte allen acht Geschädigten schriftlich und / oder mündlich zu, deren Vermögenswerte einzig vereinbarungsgemäss ohne Risiko und gewinnbringend zu investieren und versprach dabei stets vollständigen Kapitalschutz; b täuschte alle acht Geschädigten über seinen Rückzahlungswillen und seine Rückzahlungsfähigkeit sowie über den Verwendungszweck der erhaltenen Vermögenswerte, indem er tatsachenwidrig vorgab, das Geld sicher zu investieren;