Im Anschluss daran fälschte er einen Transaktionsbeleg der AB.________ (AG), in welchem die angeblich durch ihn getätigte dreijährige Investition ausgewiesen wurde.» Auch betreffend den allgemeinen Teil der Anklage (pag. 16 001 008 f.) kann auf die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 299 f., S. 34 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung): «A.________