9. Betrug z.N.v. D.________ 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Die Vorinstanz hat den dem Beschuldigten in Ziff. I.A.1. der Anklageschrift vom 3. Dezember 2018 gemachten Vorwurf (pag. 16 001 002) korrekt wiedergegeben (pag. 18 298, S. 33 erstinstanzliche Urteilsbegründung): «A.________ wird gewerbsmässiger Betrug zum Nachteil von D.________, in der Zeit ab spätestens Anfang Mai 2012 bis 31.12.2013, evtl. später, in Bern und anderswo vorgeworfen, indem er D.________ wahrheitswidrig erzählte, dass er bei einer Bank angestellt sei, dort Finanzanlagen tätige, und sich dabei auch über ihre Vermögenssituation erkundigte.