Auch führte er ein intaktes Sozialleben, funktionierte im sozialen Alltag auf allen Ebenen und es kann keine Rede davon sein, dass er sich in irgendeiner Hinsicht isoliert hätte. Im Gegenteil bestätigte er in der oberinstanzlichen Verhandlung auf entsprechende Fragen, dass sich die Beziehungen zu den Geschädigten nicht nur auf Geldanlagen beschränkt habe, sondern, dass er sich mit diesen auch zum Sport getroffen habe oder mit ihnen zusammen etwas trinken gegangen zu sein (pag. 19 324 Z. 39 ff.) und auch, dass er daneben auch noch andere, engere Freunde gehabt habe, mit welchen er oft verkehrt sei (vgl. pag. pag. 19 324 Z. 44 f. und pag. 19 325 Z. 2 f.).