Rückkehr zum Glücksspielen am nächsten Tag, um Verluste auszugleichen (dem Verlust «hinterherjagen», «chasing»), (7) Belügen anderer, um das Ausmass der Verstrickung in das Glücksspielen zu vertuschen, (8) Gefährdung oder Verlust einer wichtigen Beziehung, eines Arbeitsplatzes, von Ausbildungs- oder Aufstiegschancen aufgrund des Glückspielens, (9) Verlassen auf finanzielle Unterstützung durch andere, um die durch das Glücksspielen verursachte finanzielle Notlage zu überwinden – seien beim Beschuldigten ab 2008 zu bejahen (vgl. pag. 19 274 f., wo lediglich festgehalten wird, dass die Kriterien alle [sic!] erfüllt seien, dies jedoch mit keinem Wort begründet wird; vgl. auch pag.