23 das habe ich nun so gelernt. […]»). Dies erweckt zumindest den Anschein, als hätte der Beschuldigte seinen Angaben durch den Einbezug der AP.________ (Stiftung) mehr Glaubhaftigkeit verleihen wollen. Gleichzeitig hielt er aber auch fest, dass die Geschädigten gute Freunde von ihm gewesen seien, er sie nicht habe enttäuschen und deshalb jedes mögliche Mittel habe ergreifen wollen (pag. 05 001 204 Z. 997 f.).