Ansonsten wurde das Thema Wett- und Spielsucht in dieser Einvernahme mit keinem Wort erwähnt. Betreffend die in der nächsten Einvernahme vom 18. Juli 2018 gemachten Aussagen des Beschuldigten fällt sodann auf, dass dieser eine angebliche Spielsucht als Erklärung für sein deliktisches Verhalten vorbrachte, dabei aber immer gleich Bezug auf seine Termine bei der AP.________ (Stiftung) nahm (vgl. pag. 05 001 204 Z. 992 ff. [Hervorhebungen durch die Kammer]: «Ich denke mal, so wie ich mit der AP.________ (Stiftung) nun die letzten Monate zusammengearbeitet habe und aufgrund des Suchtverhaltens, das ich nicht bemerkt habe, das haben wir so reflektiert […] Laut der AP.