Nein überhaupt nicht. […] Ich bin irgendwie erleichtert halt und habe ein gutes Gefühl, dass ich das Ganze los bin und habe gar kein Interesse daran, noch einmal zu wetten.» Dies bestätigte der Beschuldigte in der Folge auch in der sechsten Einvernahme vom 3. Mai 2017, indem er versprach, nach seiner Entlassung aus der Haft nicht wieder zu wetten (pag. 05 001 132 Z. 453 f.), und angab, das Wetten in der Untersuchungshaft nicht gebraucht oder vermisst zu haben (pag. 05 001 132 Z. 465 f.). Ansonsten wurde das Thema Wett- und Spielsucht in dieser Einvernahme mit keinem Wort erwähnt.