In der Folge bejahte er auch die Frage, ob er sich als spielsüchtig bezeichnen würde (pag. 05 001 093 Z. 365 f.), führte aber gleichzeitig erneut aus, dass er sagen würde, es sei immer weniger geworden. Er bräuchte sicher eine Therapie und jemand, der ihm dabei helfen könne, das sehe er ein (pag. 05 001 093 Z. 366 ff.). Vor allem aber ist mit der Vorinstanz hervor zu heben, dass der Beschuldigte in der Folge auf Frage, ob ihm das Wetten in den letzten Tagen gefehlt habe, Folgendes zu Protokoll gab (pag. 05 001 104 Z. 793 ff.): «Nein überhaupt nicht.