05 001 076 Z. 227 ff.). In der Folge erwähnte er in der Einvernahme vom 24. April 2017 von sich aus einzig, dass er zur von seinem damaligen Verteidiger vorgeschlagenen [sic!] Suchttherapie bereit wäre, sollte er noch länger in Untersuchungshaft bleiben müssen (pag. 05 001 084 Z. 26 ff.). Erst explizit danach gefragt, wie sich sein Spielverhalten gezeigt habe, gab der Beschuldigte erstmals zu Protokoll, er habe wetten «müssen», dann sei es ihm besser gegangen, es sei wie eine Sucht gewesen (pag. 05 001 090 Z. 254 ff.). Nur um aber unmittelbar danach auch zu sagen, er habe das verlorene Geld wieder zurückholen wollen, sei es an der Börse oder durch andere Wetten (pag.