Einvernahmen fehlten entsprechende Schilderungen in den Aussagen des Beschuldigten komplett. Bezeichnenderweise erwähnte der Beschuldigte seine angebliche «Sucht an der Börse (Sportoder Finanzwetten)» erst in der Hafteröffnungseinvernahme vom 19. April 2017, mithin der vierten Befragung, zum ersten Mal, nachdem er zuvor nota bene zu Protokoll gegeben hatte, mit Rechtsanwalt AQ.________ abgesprochen zu haben, ein Geständnis abzulegen, da es ihn psychisch so belaste und er damit abschliessen möchte (pag. 05 001 072 Z. 56 ff.). Nicht ohne sogleich auch zu Protokoll zu geben, dass er sich «allenfalls einer Therapie unterziehen» würde/wolle (pag. 05 001 076 Z. 227 ff.)