19 317 Z. 2 f., pag. 19 324 Z. 8 ff.), verstieg sich aber gleichzeitig in die Ausrede, er habe der Q.________ (Privatklinik) alle Akten überreichen wollen, diese habe aber nicht alles entgegen nehmen wollen (vgl. pag. 19 316 Z. 26 ff., pag. 19 317 Z. 5 ff.; vgl. auch pag. 19 315 Z. 42 ff., wonach er mehrere Bundesordner an Beweismitteln und Kontobewegungen gesammelt und 1'600 Seiten an Beweismaterial und Fakten an Dr. med. P.________ übergeben habe). Im «Gutachten» selber, konkret unter «1.3. Übersicht der verwendeten Quellen», wurde denn auch explizit festgehalten, dieses basiere auf der Exploration und eigener Untersuchung vom 9. April 2020, den vom Probanden zur Verfügung gestell-