- Hinzu kommt, dass der Beschuldigte sehr gezielt in der Lage war, auf sein jeweiliges Opfer einzugehen, d.h. sich den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Er erstellte nach den jeweiligen Geldübergaben diverse „Vermögensübersichten“, mit denen er die Geschädigten glauben machen liess, ihr Geld sei abmachungsgemäss angelegt. Diese „Vermögensübersichten“ sehen gut ge-