- Entscheidend ist weiter, dass die Delinquenz des Beschuldigten weder in der Häufigkeit noch in der Höhe der ertrogenen Summen zunahm: Zwischen den einzelnen angeklagten deliktischen Handlungen liegen meist mehrere Monate, manchmal sogar mehr als ein Jahr. Insbesondere delinquierte der Beschuldigte zwischen März 2015 und Februar 2016 gar nicht. Es gelang ihm demnach fast ein Jahr lang, sein Wett- und Börsenverhalten so unter Kontrolle zu haben, dass er keine unrechtmässig erlangten Mittel einsetzen musste.