Auch lässt sich dem „Protokoll“ seines AN.________ (Online Glücksspielunternehmen)-Kontos in den Akten entnehmen, dass der Beschuldigte zwar teilweise an einem Tag über mehrere Stunden Wetteinsätze tätigte, jedoch nicht nächtelang durchwettete, sondern zu sehr „normalen“ Tageszeiten seine Wetten platzierte und dann jeweils auch wieder damit aufhörte. Die Analyse seiner Konti, über die er Börsengeschäfte tätigte, zeigt ebenfalls, dass er nicht ständig mehr handelte, sondern nach einer gewissen Anzahl Transaktionen jeweils aufhören konnte.