- Der Beschuldigte war in der Lage, sein Spielverhalten zu kontrollieren; so gab er z.B. an, mehrmals pro Jahr mit Militärkollegen in Casinos zu gehen, dort jedoch nur für CHF 100.00 bis CHF 200.00 zu spielen (dass dies glaubhaft ist, ergibt sich daraus, dass sich aus den Kontoauszügen keine Geldbezüge in der Nähe von Spielcasinos ergeben). Auch lässt sich dem „Protokoll“ seines AN.