Damit belegt auch das Schreiben von T.________ einzig, dass der Beschuldigte über Jahre hinweg auf Kosten Dritter, insbesondere eben auch seiner Ex-Partnerin, lebte und seine Zeit lieber mit Volleyballspielen und Wetten verbrachte, als dass er sich um eine gute Anstellung und ein regelmässiges Einkommen bemüht hätte (vgl. dazu auch die Ausführungen von Staatsanwalt C.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung,