Auch versuchte der Beschuldigte sich damit zu rechtfertigen, dass ihm beim Betreibungsamt gesagt worden sei, dass er aufgrund der Lohnpfändung nur noch das Existenzminimum habe und davon nichts mehr abzahlen müsse, er die Abzahlungen, die er mache, also ohnehin freiwillig mache (pag. 19 313 Z. 4 ff.). Letztere Aussage sagt viel über die Einstellung des Beschuldigten und seine Haltung seinen Gläubigern gegenüber aus.