_ überweist und welchen er somit auch noch in der Lage gewesen wäre, an zwei weitere der zahlreichen Geschädigten zu überweisen. In der oberinstanzlichen Verhandlung darauf angesprochen, führte er dazu aus, er müsse sich für sein Studium mit der Kryptologie befassen. In der Klinik hätten sie ihm gesagt, er solle das gar nicht mehr machen (pag. 19 312 Z. 26 ff.). Warum er in Krypto-Währungen investiert, anstatt Abzahlungen an alle Geschädigten zu leisten, konnte der Beschuldigte jedoch nicht nachvollziehbar erklären und ist in den Augen der Kammer auch nicht zu rechtfertigen. Er krebste in