_ überwiesen hat. Gleichzeitig ist aber aus dem «Fachpsychiatrischen Gutachten» vom 5. Juni 2020 (vgl. dazu hiernach ausführlich) ersichtlich, dass der Beschuldigte dem «Gutachter» gegenüber anlässlich der Exploration vom 9. April 2020 angab, sein verdientes Geld in Krypto- Währungen zu investieren. Konkret gab er an, nicht in einer ausgeprägt starken Intensität zu investieren, jedoch Interesse an der Kursentwicklung zu haben, sich ca. ein Mal am Tag die Börsenkurse anzuschauen und so über die letzten drei Jahre ca. CHF 5'000.00 seines Lohnes investiert zu haben (pag.