_ vom 19. August 2019 (pag. 19 294) sowie der Auszüge Zahlungsarchiv AM.________ (Genossenschaft) vom 3. Juni 2020 betreffend die Einzelaufträge an S.________ (Rechtsanwaltskanzlei) (pag. 19 295) und an K.________ (pag. 19 296) ist weiter erstellt, dass der Beschuldigte zumindest an zwei Geschädigte Rückzahlungen geleistet hat und wohl nach wie vor leistet. Aus den erwähnten Dokumenten geht konkret hervor, dass der Beschuldigte seit April 2019 monatlich CHF 50.00 an seine Cousine K.________ und seit September 2019 monatlich CHF 100.00 an D.________ überwiesen hat.