Ergänzend hält die Kammer diesbezüglich fest, dass der Steuerausweis 2018 ein steuerbares Einkommen von CHF 17‘100.00 und ein steuerbares Vermögen von CHF 1‘000.00 ausweist. Aus der weiter edierten kompletten Steuerveranlagungsverfügung und der Steuererklärung des Jahres 2018 zeigt sich, dass sich die Ein- kommens- und Vermögenssituation des Beschuldigten zu den Vorjahren nicht wesentlich geändert hat. So beträgt das Einkommen gesamthaft CHF 37‘253.00 (davon CHF 2‘183.00 AG.________; CHF 26‘830.00 AH.________ [sel.]; CHF 8‘240.00 AI.________), das Vermögen CHF 1‘112.00, die Schulden CHF 0.00.