Im Leumundsbericht der Kantonspolizei vom 7. Mai 2020 wurde in diesem Zusammenhang festgehalten, die berufsbegleitende Ausbildung sei aktuell aufgrund von Covid-19 unterbrochen (pag. 19 231). Darauf angesprochen gab der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung allerdings davon abweichend zu Protokoll, er habe ein Urlaubssemester beantragt – dies einerseits wegen Covid-19, andererseits, weil er nicht richtig wisse, wie es weitergehe (pag. 19 309 Z. 34 ff und Z. 39 ff.; vgl. dazu auch pag. 19 311 Z. 1 ff.