und dem Beschuldigen [pag. 19 298 ff.]). Er erzielte damit im Jahr 2020 ein durchschnittliches Nettomonatseinkommen von ungefähr CHF 3'800.00. Gemäss dem aktenkundigen Arbeitsvertrag mit U.________ und den Angaben des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung umfasst die Tätigkeit des Beschuldigten Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen und alle administrativen Aufgaben, nicht hingegen finanzielle Angelegenheiten (pag. 19 298, pag. 19 314 Z. 6ff., Z. 21 ff., Z. 28 ff., Z. 32 f. und Z. 35 ff.). Ausserdem arbeitet er weiterhin (abgesehen von Spesen) unentgeltlich als J&S-Volleyballtrainer (pag. 19 310 Z. 22 f. und Z. 25 ff., pag. 19 314 Z. 40 ff.