13 den Bankauszügen und Kreditkartenabrechnungen ergeben sich keine Hinweise auf längere Auslandreisen oder häufige Städtetrips oder Ähnliches. Anlässlich der Hausdurchsuchung konnten keine Wertgegenstände sichergestellt werden und auch die befragten Freunde des Beschuldigten schildern diesen nicht als „protzig“; es wird einzig einmal erwähnt, er gehe gerne gut auswärts essen. Zusammenfassend kann daher tatsächlich davon ausgegangen werden, dass sich der Beschuldigte keine Luxusgüter anschaffte oder teure Ferien gönnte.