Der Beschuldigte betonte in mehreren Einvernahmen, er habe sich mit den unrechtmässig erlangten Geldern kein Luxusleben geleistet, habe z.B. nie ein Auto besessen, sonstige Luxusgüter angeschafft oder teure Ferien gemacht. Ob dies tatsächlich vollumfänglich zutrifft, lässt sich aufgrund der vielen Bargeldbezüge nicht abschliessend beurteilen, denn es ist offen, was er mit dem Bargeld alles kaufte. Aus den Akten ergibt sich jedoch, dass nie ein Auto auf den Beschuldigten zugelassen war und aus