Das Gericht erachtet es daher zusammenfassend als erstellt, dass der Beschuldigte während der ganzen angeklagten Deliktszeit von 2010 bis und mit 2016 weder kreditwürdig noch langfristig [recte: nicht] in der Lage war, aus eigenen, legal erworbenen Mitteln, Forderungen zurückzubezahlen, so dass er auch nicht rückzahlungsfähig war. Dass er auch nicht rückzahlungswillig war, ergibt sich daraus, dass er auch in Zeiten grosser (Zwischen-)gewinne an der Börse diese nicht nutzte, um Schulden zurückzuzahlen.