Für die Beweiswürdigung weiter wesentlich ist, dass A.________ zwar eine kaufmännische Ausbildung hat, aber nie auf einer Bank, geschweige denn an der Börse tätig war. Dennoch gelang es ihm mindestens zeitweise, sehr erfolgreich an der Börse zu handeln; insbesondere in den Jahren 2012 und 2013 erzielte er über das AB.________ (AG)-Konto von D.________ einen Zwischengewinn von über CHF 200‘000.00 und verlor insgesamt nur CHF 1‘000.00. Mit dem Handel auf seinem eigenen AB.________ (AG)-Konto gelang es ihm ausserdem, gesamthaft gesehen einen (wenn auch mit rund CHF 3‘600.00 relativ bescheidenen) Gewinn zu erzielen. Über die AC.