Aus den Bankunterlagen, den Aussagen seiner ehemaligen Lebenspartnerin Y.________, aber auch denjenigen seines Vaters ergibt sich das Bild eines jungen Mannes, der lieber Volleyball spielte und auf Kosten anderer ein gemütliches Leben führte, als dass er sich um eine seriöse berufliche Karriere bemüht hätte. Gemäss den Steuererklärungen hatte er zwischen 2009 und Mitte 2015 gar keine bezahlte Arbeit, bezog aber nur 2009 für einige Monate Arbeitslosengelder. Anlässlich der Hauptverhandlung äusserte der Beschuldigte diesbezüglich, er habe zu dieser Zeit