Wie unter I.3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen hiervor bereits erwähnt, wurden im Berufungsverfahren von Amtes wegen bei der Kantonspolizei Bern ein aktueller Berichtsrapport (datierend vom 7. Mai 2020, inkl. Betreibungsregisterauszug vom 5. Mai 2020, Auszug aus dem Steuerausweis der Gemeinde Bolligen vom 7. Mai 2020 und Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 7. Mai 2020; pag. 19 230 ff.), bei der Steuerverwaltung Region Bern-Mittelland die Steuerunterlagen des Beschuldigten betreffend das Steuerjahr 2018 (pag. 19 246 ff.