11 stanzliche Urteilsberatung). Allfällige Ergänzungen nimmt die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung hiernach direkt vor. Wie unter I.3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen hiervor bereits erwähnt, wurden im Berufungsverfahren von Amtes wegen bei der Kantonspolizei Bern ein aktueller Berichtsrapport (datierend vom 7. Mai 2020, inkl. Betreibungsregisterauszug vom 5. Mai 2020, Auszug aus dem Steuerausweis der Gemeinde Bolligen vom 7. Mai 2020 und Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 7. Mai 2020; pag.