II. Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat in ihrer Urteilsbegründung den Erwägungen zu den einzelnen Tatvorwürfen Ausführungen zum Werdegang des Beschuldigten und zu seiner finanziellen Situation in der fraglichen Zeit vorangestellt. Darin wurden zentrale Aspekte betreffend die Geldverwendung und die Frage der durch den Beschuldigten geltend gemachten Wett- und Börsen-Spielsucht – und damit einhergehend der Frage nach einer (teilweisen) verminderten Schuldfähigkeit – erläutert und geprüft (pag. 18 282 ff., S. 17 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung).